AGB
• 1. Reservierung,
1.1 Die Reservierung des Mietfahrzeugs erfolgt in mündlicher oder schriftlicher Form. Der Mieter teilt dem Vermieter gleich bei der Reservierung das Ziel der Fahrzeugvermietung mit, insbesondere die über die Tageskilometerpauschale geplante Fahrten, Auslandsfahrten etc. Die Auslandsfahrten bedürfen eine schriftliche Genehmigung des Vermieters.
1.2 Die Reservierung wird vom Kunden mit der Zusendung seiner persönlichen Daten (Vorname, Name, Adresse, Kommunikationsweg) sowie Kopien des Personalausweises sowie Führerscheins verbindlich bestätigt.
• 2. Vertragsabschluss
2.1 Der Mietvertrag zwischen dem Mieter und der GH Rental wird grundsätzlich an dem Miettag vor Ort unterzeichnet.
2.2 Der Mieter legt bei der Fahrzeugabholung seinen Personalausweis oder Reisepass sowie gültigen Führerschein im Original vor. Die vorzulegenden Dokumente sollen im römischen Alphabet ausgestellt werden. Können die erforderlichen Dokumente am Miettag nicht vorgelegt bzw. sind diese unvollständig/ungültig/unlesbar, ist es kein Grund für die Stornierung seitens des Mieters. In diesem Fall ist keine Erstattung des Mietpreises möglich.
2.3 Das Mindestmietalter beträgt 21 Jahre. Der Führerschein muss seit mindestens einem Jahr im Besitz des Fahrers sein.
2.4 Der Vertrag kann vom Vermieter gekündigt werden, falls das gebuchte Fahrzeug aus nicht vom Vermieter verschuldeten Gründen zu Verfügung nicht gestellt werden kann. Alternativ kann ein vergleichbarer Ersatzwagen zur Verfügung gestellt werden. Die Abweichungen in der Ausstattung des Ersatzwagens begründen keine Ansprüche des Mieters.
• 3. Bezahlung
3.1 Der Mietpreis inkl. Kaution ist spätestens bei der Abholung des Miettransporters bezahlen. Bei langfristigen Reservierungen ist der Mietpreis gleich bei der Buchung zu leisten. Die Bezahlung nach dem Mietbeginn ist grundsätzlich nicht möglich.
3.2 Für die Erfüllung seiner Pflichten sowie eine vertragsgemäße Behandlung des Fahrzeuges leistet der Mieter eine Kaution in Höhe des Zweifachen von dem vereinbarten Mietpreis, mindestens jedoch 200€. Die Gegenstände wie Schlüssel, Ausweis oder Handy werden nicht entgegen genommen.
3.3 Die Umbuchung oder Stornierung erfolgen entsprechend der gültigen Preisliste. Die Stornierung oder Umbuchung an dem Miettag ist ausgeschlossen.
• 4. Fahrzeugabholung
4.1 Der Mieter holt den Wagen am vereinbarten Ort zum vereinbarten Zeitpunkt ab. Vor dem Fahrbeginn überprüft der Mieter den Wagen auf Mängel und meldet solche an dem Vermieter.
4.2 Nach dem Mietbeginn wird der Wagen maximal 60 Minuten für den Mieter gehalten. Nach der Ablauf der Übernahmezeit ist die Reservierung nicht mehr gültig. Die Rückerstattung des Mietpreises ist in diesem Fall ausgeschlossen.
• 5. Haftung des Vermieters
• 6. Haftung des Mieters
6.1 Das Mietfahrzeug darf nur von im Mietvertrag eingetragenen Fahrern geführt werden und darf weder zur Nutzung an unberechtigte Dritte weiter gegeben noch vermietet oder verkauft werden.
6.2 Der Mieter verpflichtet sich zu besonderer Sorgfalt im Umgang mit dem Mietfahrzeug. Der Mieter ist verpflichtet, das Motoröl und Kühlwasser in regelmäßigen Abständen zu prüfen, insbesondere bei Langstreckefahrten. Sollte das Mietfahrzeug durch unsachgemäße Behandlung beschädigt werden, haftet der Mieter in voller Höhe für den daraus entstandenen Schaden Der Mieter haftet bei einer vom ihm verursachten Beschädigung oder anderer aufgrund fahrlässiger, grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Handlung Schädigungen am Mietfahrzeug in voller Höhe. Ausgenommen sind technische Schäden, die nicht auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind. Jeder technische Defekt ist dem Vermieter unverzüglich telefonisch oder persönlich mitzuteilen.
6.3 Der Mieter haftet in voller Höhe für durch seinen Betrieb entstandenen Schäden am Mietfahrzeug sowie für mit dem Mietfahrzeug verursachten Schäden der Fremdfahrzeuge, Gegenstände oder Personen. Ebenso haftet der Mieter in voller Höhe für alle Schäden, die durch eine unberechtigte Weitergabe des Mietfahrzeugs an Dritte entstanden sind.
6.4 Der Mieter trägt die Sorge dafür, dass das Mietfahrzeug gegen Diebstahl gesichert wird sowie die Beschädigungen durch Dritte ausgeschlossen sind. Bei erlaubten Auslandsfahrten verpflichtet sich der Mieter, das Mietfahrzeug auf einem bewachten verschlossenen Einzel- oder Sammelparkplatz bzw. in einer verschlossenen Garage abzustellen.
6.5 Der Mieter ist verpflichtet, bei jeglichem Unfall, auch bei keinen weiteren Unfallbeteiligten, die Polizei hinzuziehen. Jede Beschädigung oder Verlust des Mietfahrzeugs ist dem Vermieter unverzüglich telefonisch oder persönlich mitzuteilen. Bei einer Panne ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter sofort zu informieren, um das weitere Vorgehen abzuklären. Bei Unfall, Schaden, Panne, Diebstahl etc ist der Mieter verpflichtet, ein entsprechendes Protokoll sorgfältig auszufüllen und dem Vermieter zu überlassen.
6.6 Unsere Maschinen sind lediglich für den normalen Gebrauch gedacht nicht für abrisse oder Abbrüche. Bei Zuwiderhandlung hat der Kunde die Schadensersatzkosten zu tragen.
• 7. Rückgabe
7.1 Der Mieter gibt den Wagen am vereinbarten Ort zum vereinbarten Zeitpunkt zurück. Bei der verspäteten Abgabe ist nur mit dem Erlaubnis des Vermieters möglich und wird mit einer zusätzlichen Gebühr berechnet. Die Verlängerung der Mietzeit ist nur nach Verfügbarkeit des Fahrzeuges und evtl. zu einem höheren Preis möglich. Bei einer verspäteten nicht mit dem Vermieter vereinbarten Verlängerung ist der Vermieter berechtigt, von dem Mieter einen Schadenersatz zu fordern. Bei frühzeitiger Fahrzeugrückgabe erfolgen keine Rückerstattungen. Das Gleiche gilt für die nicht benutzten Kilometerpauschalen.
7.2 Der Wagen ist in sauberem Zustand abzugeben. Bei einer Verschmutzung des Fahrzeuges wird eine Reinigungspauschale berechnet. Wird im Wagen während der Mietzeit geraucht, berechnet der Vermieter einen pauschalisierten Schadenersatz entsprechend der Preisliste.
• 8. Versicherung
Mit der Unterzeichnung des Vertrages erhalten Sie für die Leihdauer auch eine Versicherungspolice (Selbstbeteiligung 1000 €) . Grundsätzlich sind alle Schäden die am Gerät entstehen können, abgedeckt. Vorsätzliche Beschädigungen sind nicht abgedeckt.